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Termine

  • Aktuell gibt es keine formellen Termine des Kreisverbandes

    .... aber im Kalender die Termine der Stammtische unserer Vereine. Und Gäste sind da durchaus willkommen!

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  • Termine von außerhalb unseres Kreisverbandes

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  • 30 Juni 2024 von 10–16 Uhr: Veitshöchheimer Imkertag
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  • 06 und 07 Juli 2024: Tag der deutschen Imkerei 2024
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  • 05 bis 07 September 2024: 92. Kongress deutschsprachiger Imker

    Einige Themen:

    • Biodiversitätsverlustes im Pollen
    • Folgen des Klimawandels
    • Vespa velutina
    • Chemiefreie Imkerei
    • Varroatoleranz bei Bienen

    Mehr Info:

    https://apis.lu/92-deutschsprachiger-imkerkongress-2024/

Meldungen

  • Meldeportal asiatische Hornisse

    Ab sofort können Sichtung der asiatischen Hornisse über das Meldeportal https://www.velutina-saar.de/ [Externer Link] gemeldet werden.

    Weitere Info über die asiatische Hornisse finden Sie auf unserer Webseite unter Asiatische Hornisse / Informationen

     

  • Empfehlung bei Sichtung der asiatischen Hornisse im Frühling

    Ab Februar werden die Jungköniginnen der asiatischen Hornisse aus ihrem Winterquartier kommen und ab etwa Mitte April werden sie anfangen ihre Nester zu bauen.

    Der Kreisverband empfiehlt in diesem Zusammenhang (nochmals) eindringlich folgendes:

    • Eine Sichtung einer asiatischen Hornisse sollte unverzüglich und mit Bild gemeldet werden. Wenn bestätigt wird, dass die Sichtung eine asiatische Hornisse betrifft, wird eine Anweisung kommen, sie zu beseitigen. Bitte diese Anweisung abwarten, damit nicht ungewollt ein Exemplar einer geschützten Insektenart getötet wird!
    • Wenn (später) ein Nest gefunden wird, sollte dies ebenfalls (mit Bild) gemeldet werden. Eine Taskforce aus dem betreffenden Kreis wird sich umgehend melden, um weitere Maßnahmen zu besprechen.
    • Vom Aufstellen von Fallen muss dringend abgeraten werden! Das Aufstellen von Fallen ist laut BNatSchG §39 ausdrücklich verboten. Aktuell gibt es keine „Wespenfallen“, deren Anwendung in Deutschland zugelassen ist. Das kommt daher, dass kein Hersteller garantieren kann, a) dass es nicht zum Beifang von anderen Insekten als die beabsichtigte Art kommen kann, und b) dass solcher Beifang (und nur diese) problemlos aus der Falle entweichen kann. Im Saarland kann ein Verstoß beim Einfangen von z.B. Wespen zu Bußgelder von bis zu 10.000€ führen (https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wespe/ [Externer Link])
    • Auf der Seite Asiatische Hornisse =>Bekämpfung werden die praktischen Argumente gegen das Aufstellen von Fallen im Frühjahr noch weiter erläutert.
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  • Verpflichtungen bei (Bienen) Wandern oder Völkerverkauf

    Wer mit seinen Bienenvölkern für eine besondere Tracht wandern möchte, oder wer ein Volk verkaufen möchte, muss dies beim saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (FB 4.1 Tiergesundheit) melden und braucht ggf. ein Gesundheitszeugnis („Wanderbescheinigung“).

    Ein Formular was man für die Wanderung oder den Verkauf braucht kann man HIER [externer Link], oder auf der Webseite vom Landesamt [externer Link] downloaden.

    Und es funktioniert wie folgt:

    • Der „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 5 der Bienenseuchen-Verordnung“ ist notwendig für
      • Wanderung außerhalb des Saarlands:
      • Verkauf von Bienenvölkern
        • Kosten 2024: 35€ => (2023: 15€ => der LSI ist bemüht, dass diese Kosten für 2025 wieder zurück in einem akzeptablen Rahmen kommen!)
    • Die „Anzeige des Wanderns“ braucht man für
      • Wandern an einen Standort innerhalb des Saarlandes
      • Und: zur Vorlage auf der Belegstelle Geisborn
      • Kosten: keine
    • Sowohl die Wanderbescheinigung bei Wanderung außerhalb des Saarlands oder Verkauf, als auch die Eingangsbestätigung bei Wanderung innerhalb des Saarlands sind ganzjährig für die Völker der begutachteten Bienenstände gültig. Sie bleiben also auch gültig, wenn man mehrfach wandert.

    Wichtig ist, dass dieses Formular nicht nur vom Antragsteller, sondern auch von einem berechtigten Bienensachverständigen, der das Volk / die Völker untersucht hat, ausgefüllt wird.

    Bienensachverständig ist derjenige, der berechtigt ist ein Volk zu prüfen und das zu attestieren, weil er oder sie die erforderliche Schulung erfolgreich absolviert hat, und „kontinuierlich an Fortbildungen“ teilgenommen hat,

Nachrichten

  • Oktober 2023

    Das Verdampfen von Oxalsäure ist mit Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g bee-hive powder“ von Andermatt Biovet GmbH erstmals auch in Deutschland für die Behandlung der Varroose bei Honigbienen in brutfreien Völkern zugelassen.