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Termine-Nachrichten

 

Termine

  • Mitgliederversammlung des Kreisverbandes am Sonntag 22 März 2026 ab 14:00 Uhr in Hotel Römer.
    Die Tagesordnung findet ihr HIER

  • ---
  • Ebenfalls am 22. März findet ab 14:00 Uhr eine Infoveranstaltung zum Imkerkurs 2026 für Einsteigerinnen und Einsteiger statt.
    Dieser Kurs wird organisiert vom Bienenzuchtverein Düppenweiler und findet am Lehrbienenstand an der Litermontstraße, 66701 Düppenweiler (49°24’28.0″N 6°46’45.5″E) statt.

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  • Im Kalender findet ihr außerdem immer die Termine der Stammtische unserer Vereine. Außer bei besonderen Gelegenheiten sind da auch Gäste durchaus willkommen!

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  • Termine von außerhalb unseres Kreisverbandes

  • + Am Freitag, 27. März findet ab 20:15 Uhr wieder die "Lange Nacht der Bienenwissenschaft" statt. Mehr Information findet ihr HIER

  • + Am Freitag den 17. April findet ab 18:00 Uhr im Big Eppel in Eppelborn eine außerordentliche Hauptversammlung des Landesverbandes Saarländischer Imker (LSI) statt. Das Ziel der Versammlung ist die Wahl eines neuen Vorstandes für den LSI. Die Tagesordnung findet ihr HIER und eine Bewerbung für das Amt des Landesvorsitzenden ist HIER.

  • + Am Samstag 16. Mai findet im Freizeitzentrum Finkenrech, Tholeyer Straße 50, 66571 Eppelborn-Dirmingen der Kreis-Imkertag 2026 statt. Organisiert wird diesen Tag durch den Verband der Imker im Kreis Neunkirchen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neunkirchen.

  • + Vom 8. bis 10. Oktober 2026 findet der 93. Deutschsprachige Imkerkongress in Dresden statt. Mehr Information dazu findet ihr HIER

 

Meldungen

  • Meldeportal asiatische Hornisse

    Ab sofort können Sichtung der asiatischen Hornisse über das Meldeportal https://www.velutina-saar.de/ [Externer Link] gemeldet werden.

    Weitere Info über die asiatische Hornisse finden Sie auf unserer Webseite unter Asiatische Hornisse / Informationen

     

  • Empfehlung bei Sichtung der asiatischen Hornisse im Frühling

    Ab Februar werden die Jungköniginnen der asiatischen Hornisse aus ihrem Winterquartier kommen und ab etwa Mitte April werden sie anfangen ihre Nester zu bauen.

    Der Kreisverband empfiehlt in diesem Zusammenhang (nochmals) eindringlich folgendes:

    • Eine Sichtung einer asiatischen Hornisse sollte unverzüglich und mit Bild gemeldet werden. Wenn bestätigt wird, dass die Sichtung eine asiatische Hornisse betrifft, wird eine Anweisung kommen, sie zu beseitigen. Bitte diese Anweisung abwarten, damit nicht ungewollt ein Exemplar einer geschützten Insektenart getötet wird!
    • Wenn (später) ein Nest gefunden wird, sollte dies ebenfalls (mit Bild) gemeldet werden. Eine Taskforce aus dem betreffenden Kreis wird sich umgehend melden, um weitere Maßnahmen zu besprechen.
    • Vom Aufstellen von Fallen muss dringend abgeraten werden! Das Aufstellen von Fallen ist laut BNatSchG §39 ausdrücklich verboten. Aktuell gibt es keine „Wespenfallen“, deren Anwendung in Deutschland zugelassen ist. Das kommt daher, dass kein Hersteller garantieren kann, a) dass es nicht zum Beifang von anderen Insekten als die beabsichtigte Art kommen kann, und b) dass solcher Beifang (und nur diese) problemlos aus der Falle entweichen kann. Im Saarland kann ein Verstoß beim Einfangen von z.B. Wespen zu Bußgelder von bis zu 10.000€ führen (https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wespe/ [Externer Link])
    • Auf der Seite Asiatische Hornisse =>Bekämpfung werden die praktischen Argumente gegen das Aufstellen von Fallen im Frühjahr noch weiter erläutert.
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  • Verpflichtungen bei (Bienen) Wandern oder Völkerverkauf

    Wer mit seinen Bienenvölkern für eine besondere Tracht wandern möchte, oder wer ein Volk verkaufen möchte, muss dies beim saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (FB 4.1 Tiergesundheit) melden und braucht ggf. ein Gesundheitszeugnis („Wanderbescheinigung“).

    Ein Formular was man für die Wanderung oder den Verkauf braucht kann man HIER [externer Link], oder auf der Webseite vom Landesamt [externer Link] downloaden.

    Und es funktioniert wie folgt:

    • Der „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 5 der Bienenseuchen-Verordnung“ ist notwendig für
      • Wanderung außerhalb des Saarlands:
      • Verkauf von Bienenvölkern
        • Kosten 2024: 35€ => (2023: 15€ => der LSI ist bemüht, dass diese Kosten für 2025 wieder zurück in einem akzeptablen Rahmen kommen!)
    • Die „Anzeige des Wanderns“ braucht man für
      • Wandern an einen Standort innerhalb des Saarlandes
      • Und: zur Vorlage auf der Belegstelle Geisborn
      • Kosten: keine
    • Sowohl die Wanderbescheinigung bei Wanderung außerhalb des Saarlands oder Verkauf, als auch die Eingangsbestätigung bei Wanderung innerhalb des Saarlands sind ganzjährig für die Völker der begutachteten Bienenstände gültig. Sie bleiben also auch gültig, wenn man mehrfach wandert.

    Wichtig ist, dass dieses Formular nicht nur vom Antragsteller, sondern auch von einem berechtigten Bienensachverständigen, der das Volk / die Völker untersucht hat, ausgefüllt wird.

    Bienensachverständig ist derjenige, der berechtigt ist ein Volk zu prüfen und das zu attestieren, weil er oder sie die erforderliche Schulung erfolgreich absolviert hat, und „kontinuierlich an Fortbildungen“ teilgenommen hat,

 

Nachrichten

Oktober 2023

Das Verdampfen von Oxalsäure ist mit Tierarzneimittel „Varroxal 0.71 g/g bee-hive powder“ von Andermatt Biovet GmbH erstmals auch in Deutschland für die Behandlung der Varroose bei Honigbienen in brutfreien Völkern zugelassen.

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Ebenfalls am 22. März findet ab 14:00 Uhr eine Infoveranstaltung zum Imkerkurs 2026 für Einsteigerinnen und Einsteiger statt.
Dieser Kurs wird organisiert vom Bienenzuchtverein Düppenweiler und findet am Lehrbienenstand an der Litermontstraße, 66701 Düppenweiler (49°24’28.0″N 6°46’45.5″E) statt.

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+ Am Samstag 16. Mai findet im Freizeitzentrum Finkenrech, Tholeyer Straße 50, 66571 Eppelborn-Dirmingen der Kreis-Imkertag 2026 statt. Organisiert wird diesen Tag durch den Verband der Imker im Kreis Neunkirchen in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neunkirchen.

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Empfehlung bei Sichtung der asiatischen Hornisse im Frühling

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Ab Februar werden die Jungköniginnen der asiatischen Hornisse aus ihrem Winterquartier kommen und ab etwa Mitte April werden sie anfangen ihre Nester zu bauen.

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Der Kreisverband empfiehlt in diesem Zusammenhang (nochmals) eindringlich folgendes:

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  • Eine Sichtung einer asiatischen Hornisse sollte unverzüglich und mit Bild gemeldet werden. Wenn bestätigt wird, dass die Sichtung eine asiatische Hornisse betrifft, wird eine Anweisung kommen, sie zu beseitigen. Bitte diese Anweisung abwarten, damit nicht ungewollt ein Exemplar einer geschützten Insektenart getötet wird!
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  • Wenn (später) ein Nest gefunden wird, sollte dies ebenfalls (mit Bild) gemeldet werden. Eine Taskforce aus dem betreffenden Kreis wird sich umgehend melden, um weitere Maßnahmen zu besprechen.
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  • Vom Aufstellen von Fallen muss dringend abgeraten werden! Das Aufstellen von Fallen ist laut BNatSchG §39 ausdrücklich verboten. Aktuell gibt es keine „Wespenfallen“, deren Anwendung in Deutschland zugelassen ist. Das kommt daher, dass kein Hersteller garantieren kann, a) dass es nicht zum Beifang von anderen Insekten als die beabsichtigte Art kommen kann, und b) dass solcher Beifang (und nur diese) problemlos aus der Falle entweichen kann. Im Saarland kann ein Verstoß beim Einfangen von z.B. Wespen zu Bußgelder von bis zu 10.000€ führen (https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-wespe/ [Externer Link])
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Verpflichtungen bei (Bienen) Wandern oder Völkerverkauf

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Wer mit seinen Bienenvölkern für eine besondere Tracht wandern möchte, oder wer ein Volk verkaufen möchte, muss dies beim saarländischen Landesamt für Verbraucherschutz (FB 4.1 Tiergesundheit) melden und braucht ggf. ein Gesundheitszeugnis („Wanderbescheinigung“).

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Ein Formular was man für die Wanderung oder den Verkauf braucht kann man HIER [externer Link], oder auf der Webseite vom Landesamt [externer Link] downloaden.

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Und es funktioniert wie folgt:

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  • Der „Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 5 der Bienenseuchen-Verordnung“ ist notwendig für\n
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Wichtig ist, dass dieses Formular nicht nur vom Antragsteller, sondern auch von einem berechtigten Bienensachverständigen, der das Volk / die Völker untersucht hat, ausgefüllt wird.

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Oktober 2023

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